Angesichts der Pandemie-Maßnahmen hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mitgeteilt:
Wenn eine psychotherapeutische Sitzung bedingt durch die Pandemie-Umstände nicht im üblichen Setting durchgeführt werden kann, werden auch Behandlungseinheiten honoriert, die mittels Telekommunikation abgehalten werden (Telefon, Video über Computer). Diese Ausnahme-Regelung gilt nur für die Dauer der Einschränkungen durch die Pandemie.
Sie können mich unter folgenden Telekommunikationsmöglichkeiten erreichen: Skype, Skype for Business, Teams
Meine Adresse für diese Medien lautet: info@stamm-psychotherapie.at.
Bei Fragen können Sie mich auch gerne per Telefon oder Email kontaktieren (siehe Kontakt Menü).
Zusatzinformation (Aktualisierung)
- psychotherapeutischen Behandlungen via Internet oder Telefon nach den Regeln durchzuführen, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind. Die Einheiten werden in gleicher Form von den meisten Krankenkassen honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar. - Sie sind nicht zu einer Schließung Ihrer psychotherapeutischen Praxis per Verordnung verpflichtet. Um aber eine weitere und vor allem schnellere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden und damit die Bevölkerung bestmöglich geschützt ist, sollten Sie möglichst auf Telearbeit (Telefon, Internet, Videotelefonie) umsteigen! Basis der Nutzung von Onlinediensten in der Psychotherapie ist die Internetrichtlinie des Gesundheitsministeriums (PDF).
- Die maßgeblichen Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) zu beachten!
BMSGPK-Fachinformationen für den Gesundheitsbereich
Handlungsempfehlungen für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe vom 29.04.2020 (PDF) – nach wie vor aktuell!
- Die Rechtsansicht, wonach nach § 2 (2) der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung die Psychotherapie einen Grund darstellt, sich nach 20:00 Uhr im öffentlichen Raum zu bewegen (d.h. sich zur Psychotherapie bzw. von der Psychotherapie nach Hause zu bewegen), wird vom S7 Krisenstab COVID-19 des BMSGPK nach fachlicher Prüfung geteilt.
- Die Meldungen in den Medien zu verfolgen und die Anordnungen der Bundesregierung zum Thema Schutz vor Verbreitung des Coronavirus in ihrer persönlichen Verantwortung zu befolgen und umzusetzen! BMSGPK-Website: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen